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Kosten

Private Krankenversicherung / Beihilfe:

Als approbierte Psychotherapeutin mit Eintrag im Arztregister bin ich in der Lage, mit privaten Krankenversicherungsträgern sowie Beihilfestellen auf der Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abzurechnen.

Gesetzliche Krankenversicherung:

Da ich eine Privatpraxis betreibe, bin ich nicht berechtigt, direkt mit gesetzlichen Krankenversicherungen abzurechnen. Eine Abrechnung ist jedoch als Einzelfallentscheidung im Rahmen der Kostenerstattung möglich. Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die in der Regel durch niedergelassene Therapeuten mit Kassenzulassung erbracht wird. Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind jedoch häufig zu lang. Da Versicherte aber einen Anspruch darauf haben und eine mehrmonatige Wartezeit nicht zuzumuten ist, kann die Krankenkasse aufgefordert werden, die Kosten für einen selbst ausgewählten Therapeuten zu übernehmen. Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V). Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabes der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM). Hierzu ist es erforderlich, vorab mit der Krankenkasse in Kontakt zu treten. Ich berate Sie gern über die erforderlichen Schritte der Beantragung.

Selbstzahler/-innen:

Für Patienten, die die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung selbst tragen, berechne ich in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) für eine 50 minütige Sitzung das Honorar von 80 €.