Kosten
Private Krankenversicherung / Beihilfe:
Als approbierte Psychotherapeutin mit
Eintrag im Arztregister bin ich in der
Lage, mit privaten Krankenversicherungsträgern
sowie Beihilfestellen auf
der Grundlage der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP) abzurechnen.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Da ich eine Privatpraxis betreibe, bin ich
nicht berechtigt, direkt mit gesetzlichen
Krankenversicherungen abzurechnen.
Eine Abrechnung ist jedoch als Einzelfallentscheidung
im Rahmen der Kostenerstattung
möglich. Psychotherapie
ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung,
die in der Regel durch
niedergelassene Therapeuten mit Kassenzulassung
erbracht wird. Die Wartezeiten
auf einen Therapieplatz sind jedoch
häufig zu lang. Da Versicherte aber
einen Anspruch darauf haben und eine
mehrmonatige Wartezeit nicht zuzumuten
ist, kann die Krankenkasse aufgefordert
werden, die Kosten für einen selbst
ausgewählten Therapeuten zu übernehmen.
Die gesetzliche Krankenkasse ist
verpflichtet, die entstandenen Kosten zu
erstatten (§ 13 Abs. 3 SGB V). Die Abrechnung
erfolgt auf der Grundlage des
einheitlichen Bewertungsmaßstabes der
gesetzlichen Krankenversicherung (EBM).
Hierzu ist es erforderlich, vorab mit der
Krankenkasse in Kontakt zu treten. Ich
berate Sie gern über die erforderlichen
Schritte der Beantragung.
Selbstzahler/-innen:
Für Patienten, die die Kosten der psychotherapeutischen
Behandlung selbst tragen,
berechne ich in Anlehnung an die Gebührenordnung
für Psychotherapeuten (GOP)
sowie dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab
der gesetzlichen Krankenversicherung
(EBM) für eine 50 minütige Sitzung
das Honorar von 80 €.